Zahlungserinnerungen als bürgerfreundlichen Serviceleistung weiter aufrechterhalten

Ilmmünster, 24.10.2025

Nr. 20-26 / 142

Antrag zur Gemeinderatssitzung am 4. November 2025

Der Gemeinderat möge beschließen, dass der Bürgermeister mit der Rechtsaufsicht in Verhandlungen tritt, um die Zahlungserinnerungen als bürgerfreundlichen Serviceleistung weiter aufrechterhalten.

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der Rechtsaufsichtsbehörde eine rechtssichere Lösung zur Fortführung kostenfreier Zahlungserinnerungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger von Ilmmünster und der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie zu verhandeln. Die nachfolgenden Punkte finden dabei Beachtung.

  2. Zur Verbesserung des Bürgerservices und zur Vermeidung unnötiger Mahn- und Vollstreckungsverfahren werden weiterhin vor einer offiziellen ersten Mahnung kostenfreie Zahlungserinnerungen versandt. Die Kostensatzung wird dahingehend überprüft und ggf. ergänzt, um den Vorrang der kostenfreien Zahlungserinnerung eindeutig festzuschreiben.

  3. Die Zahlungserinnerung erfolgt automatisiert und verursacht nur geringfügige zusätzliche Verwaltungskosten. Ziel ist, durch frühzeitige Information der Beitragspflichtigen die Zahl der Mahnungen zu reduzieren und somit insgesamt Verwaltungskosten senken.

  4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Jahr die Auswirkungen (Anzahl Mahnverfahren, Mahngebührenaufkommen, Personalkosten) zu evaluieren und das Ergebnis dem Gemeinderat vorzulegen.

  5. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots.

  6. Bereits erhobene Mahngebühren und Säumniszuschläge für Fälle, in denen eine Zahlungserinnerung satzungsgemäß möglich gewesen wäre, sollen überprüft und gegebenenfalls erstattet werden, da die Bürgerinnen und Bürger einen Vertrauensschutz in Bezug auf die jahrzehntelange Verwaltungspraxis der Zahlungserinnerung erwarten dürfen.

  7. Da für den Gemeindehaushalt keine wesentlichen zusätzlichen Belastungen entstehen, bestehen keine haushaltsrechtlichen Bedenken.

Begründung:
Die Zahlungserinnerung dient als bürgerfreundliche Vorinformation zur freiwilligen Erfüllung öffentlich-rechtlicher Zahlungspflichten. Sie fördert die Akzeptanz der kommunalen Abgabenerhebung, stärkt das Vertrauen in die Gemeindeverwaltung und reduziert potenziell den Verwaltungsaufwand für Mahnungen und Vollstreckungsverfahren. Die Maßnahme wird als wirtschaftlich vertretbar bewertet.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats

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