Rückführung des Bürgermeisteramtes in den ehrenamtlichen Status
Ilmmünster, 22.10.2025
Nr. 20-26 / 141
Antrag zur Gemeinderatssitzung am 4. November 2025
Betreff:
Aufhebung der aktuellen Rechtsstellungssatzung und Rückführung des Bürgermeisteramtes in den ehrenamtlichen Status
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
hiermit wird beantragt, dass der Gemeinderat der Gemeinde Ilmmünster in seiner öffentlichen Sitzung am 4. November 2025 folgenden Beschluss fasst:
Die aktuelle Satzung der Gemeinde Ilmmünster über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters (Rechtsstellungssatzung) wird mit Wirkung zum Ende der laufenden Amtsperiode aufgehoben.
Der Gemeinderat beschließt, dass das Amt der ersten Bürgermeisterin bzw. des ersten Bürgermeisters künftig in der nächsten Amtsperiode wieder als Ehrenamt ausgeübt wird.
Es wird eine neue Satzung über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters als ehrenamtlicher Bürgermeister für die nächste Amtsperiode beschlossen.
Begründung:
In Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnerinnen und Einwohnern sind laut Gemeindeordnung grundsätzlich ehrenamtliche Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister tätig.
Die Rückführung des Bürgermeisteramts in den ehrenamtlichen Status entspricht somit sowohl der gesetzlichen Intention als auch den strukturellen Gegebenheiten unserer Gemeinde Ilmmünster.
Die kommunalen Aufgaben lassen sich – wie das Beispiel der Nachbargemeinde Hettenshausen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster zeigt – auch unter ehrenamtlicher Führung erfüllen.
Zudem trägt dieser Schritt zur Haushaltskonsolidierung bei, da ein hauptamtlicher Bürgermeister unnötig hohe Kosten verursacht, die letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragen sind.
Darüber hinaus ist dieser Schritt ein aktiver Beitrag zur Haushaltskonsolidierung bzw. zur Schaffung von finanziellen Handlungsspielräumen für zukünftige politische Entscheidungen: Die Kosten für einen hauptamtlichen Bürgermeister stehen in keinem angemessenen Verhältnis zur Größe der Gemeinde und belasten den Gemeindehaushalt unnötig.
Im Ergebnis stärkt die Rückkehr zum Ehrenamt auch das bürgerschaftliche Engagement in unserer Gemeinde.
Da der Antrag gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Ilmmünster fristgerecht eingereicht wurde, steht einer Behandlung in der Sitzung am 4. November nichts entgegen. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist, wonach das im Betreff genannte Thema spätestens am 90. Tag vor der Bürgermeisterwahl durch Satzung geregelt sein muss, kann somit eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats