Keine Windkraftenergieanlage im Gemeindeholz östlich der B 13

Nr. 20-26 / 149
Antrag zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.01.2026
Keine Windkraftenergieanlage im Gemeindeholz östlich der B 13 – Reduzierung der Vorrangfläche WK54
Rücknahme der Stellungnahme vom 05.02.2025 auf Grund geänderter Rahmenbedingungen

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 04.02.2025 im Beteiligungsverfahren des Regionalen Planungsverbands der Region 10 der Ausweisung einer sich auch auf das Gemeindegebiet Ilmmünster erstreckenden Teilfläche der WK 54 (Gemeindeholz) als Vorrangfläche zugestimmt. Das diesbezügliche Schreiben an den Planungsverband ist datiert auf den 05.02.2025.

Ein Vorbescheidsantrag in Bezug auf die Errichtung einer Windkraftanlage (WKA) auf dieser Fläche liegt der Genehmigungsbehörde inzwischen vor. Nach Auskunft des Landratsamts wird wegen der laufenden Fortschreibung der Regionalplanung derzeit eine Aussetzung oder Zurückstellung des Verfahrens geprüft. Eine Abstimmung mit dem Antragsteller hat bisher nicht stattgefunden (Stand 22.12.2025).

Die Fläche im Gemeindeholz östlich der B 13 liegt außerhalb des genehmigten Teilflächennutzungsplans 2016 der Gemeinde Ilmmünster zur Errichtung von WKA. Der Regionale Planungsverband der Region 10 hat in seiner Sitzung am 10.12.2025 beschlossen, das Flächenziel entsprechend den bundesgesetzlichen Vorgaben bis 2027 auf 1,1 % zu reduzieren. Gleichzeitig hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 31.10.2025 einen aktualisierten Orientierungswert für 2032 von 1,7 % statt 1,8 % bekanntgegeben.

Die Flächenkulisse wird im Zuge der laufenden Fortschreibung gemäß den neuen Vorgaben überarbeitet.

Die Annahmen, von denen der Gemeinderat bei seiner Zustimmung im Rahmen der gemeindlichen Beteiligung ausgegangen ist, sind vor diesem Hintergrund nicht mehr aktuell. Eine Konkretisierung und Schärfung der gemeindlichen Position ist daher erforderlich.

Die im Gemeindeholz vorgesehene Fläche für eine mögliche Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von rund 266,5 Metern ist für die Erreichung der Flächenziele der Region 10 weder für 2027 noch für 2032 erforderlich. Eine Tabelle zum Ist-Stand der regionsweiten Flächenkulisse ist als Anlage beigefügt.

Ich beantrage daher, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.01.2026 folgenden Beschluss fassen möge:

  1. Die Stellungnahme des Gemeinderats im Schreiben an den Regionalen Planungsverband der Region 10 vom 11.02.2025, wonach keine Einwände gegen die Ausweisung einer Vorrangfläche zur Errichtung einer Windkraftanlage auf der Fläche im Gemeindeholz östlich der B 13 erhoben werden, wird zurückgenommen.

  2. Der Regionale Planungsverband der Region 10 wird aufgefordert, die Vorrangfläche WK54 so zu reduzieren, dass sich diese nicht mehr auf Ilmmünsterer Flur erstreckt.

  3. Die Errichtung der Windkraftanlage im Gemeindeholz auf Ilmmünsterer Gemeindegebiet wird nicht befürwortet.

Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats

Hinweis:
Der Antrag wurde gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Ilmmünster fristgerecht zur Behandlung in der Sitzung am 13. Januar eingereicht.

Der Bürgermeister hat den Antrag nicht auf die Tagesordnung gesetzt.

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Rücknahme des gemeindlichen Einvernehmens zu den Windkraftanlagen in Herrnrast – Aussetzung des Genehmigungsverfahrens