Rücknahme des gemeindlichen Einvernehmens zu den Windkraftanlagen in Herrnrast – Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
Nr. 20-26 / 152
Antrag zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.01.2026:
Rücknahme des gemeindlichen Einvernehmens zu den Windkraftanlagen in Herrnrast – Aussetzung des Genehmigungsverfahrens aufgrund der laufenden Regionalplanung und geänderter Bedingungen - Rücknahme der Stellungnahme vom 05.02.2025 an den Planungsverband der Region 10 auf Grund geänderter Rahmenbedingungen
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.08.2025 dem Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit § 6 Windenergieflächen-bedarfsgesetz für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen auf den Grundstücken
Fl.Nrn. 1575, 1577 und 1580 jeweils Gemarkung Ilmmünster befürwortet und das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch erteilt.
Der Planungsausschuss des Planungsverbands der Region 10 hat in seiner Sitzung am 10.12.2025 mit deutlicher Mehrheit beschlossen, das Flächenziel für die Region 10 entsprechend den bundesgesetzlichen Vorgaben bis 2027 auf 1,1 % zu reduzieren. Gleichzeitig hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 31.10.2025 einen aktualisierten Orientierungswert für 2032 von 1,7 % statt 1,8 % bekanntgegeben.
Die Flächenkulisse wird im Zuge der laufenden Fortschreibung gemäß den neuen Vorgaben (1,1 % bis 2027) überarbeitet. Dies betrifft auch die Flächen im Herrnraster Forst, unabhängig davon, dass hier größtenteils ein Teilflächennutzungsplan vorliegt, da die Regionalplanung als höherrangig zu bewerten ist.
Im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für die Gemeinde Ilmmünster und die Investoren ist das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die Windkraftanlagen in Herrnrast auszusetzen,
bis die Fortschreibung der Regionalplanung abgeschlossen ist. Eine vorzeitige Genehmigung allein auf Grundlage des Teilflächennutzungsplans würde die Regionalplanung untergraben, die als zentrales Steuerungsinstrument eine koordinierte Windkraftnutzung sicherstellen soll. Sie würde u. U. Tatsachen schaffen, die nicht kompatibel mit der übergeordneten Planung sind.
Die in Herrnrast vorgesehene Fläche für drei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von rund 266,5 Metern ist für die Erreichung der Flächenziele der Region 10 weder für 2027 noch für 2032 erforderlich.
Eine Tabelle zum Ist-Stand der regionsweiten Flächenkulisse ist als Anlage 1 beigefügt.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Rechtswirksamkeit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens auch deshalb einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen ist, weil eine allumfassende Darlegung der Sachlage durch den Bürgermeister nicht erfolgt ist und deshalb Informationsdefizite vorlagen, die eine ordnungsgemäße Willensbildung des Gremiums unmöglich machten. Auf den seinerzeit gestellten Dringlichkeitsantrag (Anlage 2) wird verwiesen.
Die Annahmen, von denen der Gemeinderat bei seiner Zustimmung ausgegangen ist, sind vor diesem Hintergrund nicht mehr haltbar. Eine Konkretisierung der gemeindlichen Position ist daher erforderlich.
Ich beantrage daher, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.01.2026 folgenden Beschluss fassen möge:
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch für die Errichtung und den Betrieb
von drei Windkraftanlagen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1575, 1577 und 1580 jeweils Gemarkung Ilmmünster vom 05.08.2025 wird zurückgenommen, da die gemeindlichen Vorranggebiete in der Region 10 neu beplant werden.Die Gemeinde setzt sich beim Landratsamt für die Aussetzung des Genehmigungsverfahrens aufgrund der laufenden Regionalplanung und deren geänderter Bedingungen ein.
Die Stellungnahme der Gemeinde vom 05.02.2025 wird gegenüber dem Planungsverband der Region 10 auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen zurückgenommen.
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats
Hinweis:
Der Antrag wurde gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Ilmmünster fristgerecht eingereicht, somit steht einer Behandlung in der Sitzung am 13. Januar nichts entgegen.
Der Bürgermeister hat den Antrag nicht auf die Tagesordnung gesetzt.