Stand der Dinge in Bezug auf einen möglichen Vermögensschaden beim Verkauf eines Baugrundstücks durch die Gemeinde im Jahr 2018
Antrag: Es wird beantragt, dass die Gemeindeverwaltung die Bürgerinnen und Bürger über den Stand der Dinge in Bezug auf einen möglichen Vermögensschaden bei der Veräußerung eines Baugrundstücks durch die Gemeinde im Jahr 2018 aufklärt.
Begründung:
In der Gemeinderatssitzung vom 01.02.2022 wurde unter TOP 5 die überörtliche Rechnungsprüfung 2017 bis 2019 der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle behandelt. Unter den Textziffern 16 und 17 wurde das Verfahren in Bezug auf die Veräußerung eines Baugrundstücks geprüft.
Die Rechnungsprüfungsstelle stellte hierzu fest, dass das Verfahren zur Veräußerung des Baugrundstücks nicht transparent und diskriminierungsfrei abgelaufen ist.
Im Ergebnis wurde das Grundstück nicht an den Höchstbietenden verkauft.
Nachfragen meinerseits, wie hoch der mögliche Vermögensschaden ist, wurden bis dato (29.09.2025) nicht beantwortet, da laut Auskunft des Bürgermeisters im Jahr 2022 der Vorgang geprüft wird und dies auch noch Zeit in Anspruch nimmt.
Laut dem Arbeitspapier des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz „Transparenz bei Grundstücksverkäufen bayerischer Gemeinden“ ist die Gemeinde auskunftspflichtig.
Die Gemeinde ist als öffentlicher Träger gesetzlichen Transparenzpflichten unterworfen und schuldet der Öffentlichkeit und somit den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft.
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats
Ilmmünster
Hinweis:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 01.02.2022 liegt bei der Gemeindeverwaltung vor. Unter TOP 5 wurde der Bericht über die überörtliche Prüfung der Rechnungen aus den Jahren 2017 bis 2019 öffentlich behandelt und dementsprechenn protokolliert.