Antrag auf Ablehung von drei Windenergieanlagen im Herrnraster Forst

Dringlichkeitsantrag Vollzug der Immissionsschutzgesetze; Antrag auf Genehmigung nach § 19 BImSchG in Verbindung mit § 6 Wind-BG für drei Windenergieanlagen im Herrnraster Forst Gmkg. Ilmmünster zur Behandlung in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 05.08.2025

Es wird beantragt, das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1575, 1577 und 1580 jeweils Gemarkung Ilmmünster zu versagen.

Begründung:

Die Gemeinde Ilmmünster als Standortgemeinde hat nach wie vor über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB im Rahmen des Bauantragsverfahrens für Windkraftanlagen zu befinden. Stehen Belange nach § 35 BauGB dem Vorhaben entgegen, ist das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Hieran hat sich nichts geändert. Wird das gemeindliche Einvernehmen ersetzt, steht der Gemeinde das Klagerecht zu.

Grundlage für den vorliegenden genehmigten Vorbescheid des Landratsamts Pfaffenhofen ist insbesondere der sachliche Teilflächennutzungsplan "Windkraftanlagen" nach § 205 BauGB des Planungsverbandes „Windkraftplanung Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm" in der Planfassung vom 10.02.2015, red. Erg.: 31.07.2015.

In der Begründung zum Teilflächennutzungsplan ist insbesondere auf Seite 52 unter Punkt 4.6.3 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt Folgendes aufgeführt: Die Sichtbezugsanalysen zu landschaftsprägenden Baudenkmälern erfolgten unter Annahme eines Referenzanlagentyps von 200 m Gesamthöhe. Sollten in den kommenden Jahren auch höhere Anlagen technisch gebaut werden können, ist eine Überprüfung des vorliegenden sachlichen Teilflächennutzungsplanes hinsichtlich der Auswirkungen auf landschaftsprägende Baudenkmäler und das Landschaftsbild unter Umständen notwendig.“

Laut Vorbescheid des Landratsamts Pfaffenhofen basiert dieser auf den Abwägungen, die im Planungsverfahren zu den existierenden Teilflächen vor rund 10 Jahren getroffen wurden. Das seinerzeitige gemeindliche Einvernehmen zum Teilflächennutzungsplan erfolgte unter Annahme des oben genannten Referenzanlagentyps von 200 m Gesamthöhe. Weiter wird aufgeführt, dass die WEA 1 bis 3 innerhalb der im rechtswirksamen Teilflächennutzungsplan dargestellten Konzentrationsfläche Nr. 95 liegen und daher öffentlichen Belangen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 nicht entgegenstehen.

Eine Überprüfung des bestehenden Teilflächennutzungsplans unter Einbindung der Gemeinde Ilmmünster hierzu steht noch aus. Es gilt, das kommunale Selbstverwaltungsrecht zu wahren. Der Vorbescheid sowie der Bauantrag (beide vom 27.06.2025) sind meines Erachtens rechtlich nicht haltbar.

Nach § 35 Abs. 3 Satz 1 liegt insbesondere dann eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht - was hier der Fall ist - sowie nach § 35 Abs. 3 Satz 3 schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann.

Zum damaligen Zeitpunkt gab es die Höhendimension von den jetzt geplanten Windrädern mit einer Gesamthöhe von 266,5 m noch gar nicht.

Vor diesem Hintergrund ist das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Baugenehmigung zu versagen.

Grundsätzlich steht den sehr stark betroffenen Nachbargemeinden ein Abwehranspruch zu, der notfalls auch mit Klage verfolgt werden kann. Es gilt, die Interessen der Nachbargemeinden zu berücksichtigen.

Letztlich gilt es, das Versprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern von Ilmmünster nach dem seinerzeitigen Bürgerentscheid zu halten.

Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats
Ilmmünster

Ergebnis nach Behandlung in der Gemeinderatssitzung am 05.08.2025:

Die Mitglieder des Gemeindrats wurden mit Blick auf den Bürgerentscheid von 2016 an das gegebene Versprechen erinnert, in Bezug auf das Thema Windkraft keine Initiativen mehr zu ergreifen. Weiter wurde ausgeführt, dass es auch die Interessen der Nachbargemeinden zu berücksichtigen gilt. Letztlich gilt es, das Versprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern von Ilmmünster nach dem seinerzeitigen Bürgerentscheid zu halten.

Die Mehrheit des Gemeinderats hat sich in der Sitzung für den Bau der drei Windräder mit einer Höhe von über 260 Meter und somit auch für die Zerstörung des Naherholungsgebiets Herrrnrast entschieden und das nachfolgend aufgeführte Versprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gebrochen:

Beim Bürgerentscheid am 10.7.2016 entschieden sich fast 60% der wahlbeteiligten Gemeindebürger gegen Windräder auf dem Gemeindegebiet Ilmmünster. Die Gemeinde sprach sich dafür aus, dass das Thema Windkraft damit endgültig erledigt ist und die Gemeinde zukünftig keine Maßnahmen zum Bau von Windrädern ergreifen wird.

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Stand der Dinge in Bezug auf einen möglichen Vermögensschaden beim Verkauf eines Baugrundstücks durch die Gemeinde im Jahr 2018

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Geplantes Baugebiet Riedermühle notwendig und sinnvoll?