Geplantes Baugebiet Riedermühle notwendig und sinnvoll?
Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes samt dessen Begründung jeweils in der Fassung vom 06.02.2024 sowie des Umweltberichts vom 06.02.2024 - Riedermühle
Stellungnahme
7.1 Demographische Entwicklung, Unterpunkt Bevölkerungsprognose
Die Angaben in Bezug auf die Bevölkerungsprognose sind ungenau und nicht auf dem aktuellen Stand. Es wird für die Gemeinde Ilmmünster ein Bevölkerungszuwachs von 90 Personen zwischen den Jahren 2022 und 2032 prognostiziert.
Laut Begründung wird davon ausgegangen, dass im Baugebiet Riedermühle rund 56 Personen wohnen werden (Begründung, Seite 18). Gleichzeitig wird auf das Baugebiet Rieder Feld Bezug genommen.
Für das Baugebiet Rieder Feld alleine wurden bereits 55 Wohneinheiten errechnet. Bei erehneten 3 Einwohnern je Wohneinheit bietet alleine das Baugebiet Rieder Feld Platz für 165 Personen (siehe Dokument Hydrotechnik, Seite 15).
Gleichzeitig wird auf die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung der Gemeinde Bezug genommen. In der Gemeinde Ilmmünster gibt es derzeit 84 unbebaute Flächen. Die Befragung ist allerdings aus dem Jahr 2018 und somit nicht mehr aussagekräftig. Dennoch wird zumindest bei 10 von 84 Bauplätzen eine bauliche Entwicklung erwartet. Bemerkenswert ist, dass mit Stand Februar 2024 formuliert wurde, dass bis dato 12 Eigentümer noch keine Rückmeldung gegeben haben bzw. noch nicht angeschrieben wurden (Stand 01.07.2021).
Zusätzlich gibt es Planungen beispielsweise für die Raiffeisenstraße 16 bis 18. Hier wird ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen geplant.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine eindeutige und solide Bedarfsplanung nicht vorliegt und allein durch das Baugebiet Rieder Feld der prognostizierte Bevölkerungszuwachs bereits übererfüllt ist. Erschwerend kommt hinzu, dass bis dato die Vermarktung trotz mehrfacher Ausschreibung immer noch nicht in Gänze abgeschlossen ist.
Vor diesem Hintergrund wird ein Bedarf für das Baugebiet Rieder Mühle nicht gesehen.
8.4 Hochwasserschutz
Mit Blick auf den Hochwasserschutz muss sichergestellt sein, dass insbesondere die Anwohner der Riedermühler Straße 49 bis 51 nicht durch wild abfließendes Wasser gefährdet werden.
Ebenso gilt es, sicherzustellen, dass die bestehende Kanalisation ausreichend dimensioniert ist, um das Baugebiet Riedermühle als auch das Baugebiet Rieder Feld aufzunehmen. Berechnungen dieser Art liegen meines Wissens aktuell nicht vor, da die mögliche und auch notwendige Beauftragung durch die Mehrheit des Gemeinderats im Mai 2023 abgelehnt wurde.
Weiter gilt es, sicherzustellen, dass die Anlieger der Raiffeisenstraße nicht durch den Abfluss des Niederschlagswassers über die Ilm hin zur Roßschwemme durch beide Baugebiete beeinträchtigt werden.
Die Gemeinde muss im Rahmen der Bauleitplanung darauf achten, dass Probleme durch wild abfließendes Wasser nicht entstehen können. Ein Grundstückseigentümer bzw. eine Grundstückseigentümerin muss es nicht hinnehmen, einmal jährlich einer Überschwemmung durch Niederschlagswasser von der Straße auf sein/ihr Grundstück ausgesetzt zu sein.
Umweltbericht
Unter 2.7.4 „Schutzgut Wasser“ ist Folgendes aufgeführt:
Bewertung:
”… Die Nutzungsänderung führt zu einer Neuversiegelung von Flächen. Dies hat negative Folgen für die Grundwasserneubildung und führt zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses. Im gesamten Plangebiet ist aufgrund des durchwegs starken Gefälles bei Starkregenereignissen mit abfließendem Niederschlagswasser zu rechnen. …”
Da ein Bedarf für das Neubaugebiet Riedermühle nicht gegeben ist, gilt es, eine damit einhergehende Neuversiegelung zu vermeiden, insbesondere um negative Folgen für die Grundwasserneubildung zu verhindern.
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats Ilmmünster