Wichtige Information: Zahlungserinnerungen ohne Gemeinderatsbeschluss eingestellt!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Thema mit den Mahngebühren schlägt große Wellen. Hierzu wurde ich informiert, dass die Finanzverwaltung Ilmmünster in den VG-Mitteilungen Nr. 12/2024 – 4. Dezember 2024 veröffenntlicht hat, dass ab dem 01.01.2025 beimZahlungsverzug keine Zahlungserinnerungen mehr versendet werden und bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nur einmal gemahnt werden muss, bevor die Zwangsvollstreckung einzuleiten ist.
Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen nur raten, die Mahnung ernst zu nehmen und den Säumniszuschlag und die meiner Meinung nach ungerechtfertigten und unangemessenen Mahngebühren vorab ebenfalls zu zahlen. Damit Sie hier nicht in die Zwangsvollstreckung geführt werden.
Meines Wissens gibt es zu diesem Vorgehen keinen Gemeinderatsbeschluss, der befürwortet hat, dass der Bürgerservice der kostenfreien Zahlungerinnerung eingestellt wird. Da dieses Vorgehen von großer Tagweite für die Bürgerinnen und Bürger von Ilmmünster ist, wäre meines Erachtens ein Gemeinderatsbeschluss notwendig gewesen und nicht nur eine Bekanntgabe in den VG-Mitteilungen.
Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, dass Ihnen die Mahngebühren wieder ersetzt werden. Hierzu ist allerdings ein Gemeinderatsbeschluss notwendig.
Ich werde das Thema für Sie weiter recherchieren und Sie über die Homepage auf dem Laufenden halten.
Viele Grüße
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats
Nachfolgend der Auszug aus den VG-Mitteilungen Nr. 12/2024 – 4. Dezember 2024
“Information der Verwaltung
Bei Zahlungsverzug keine Zahlungserinnerungen mehr! Ab 01.01.2025 werden durch die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster (für die Mitgliedsgemeinden Ilmmünster und Hettenshausen) bei Zahlungsverzug keine kostenlosen Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Treffen Zahlungen nicht rechtzeitig auf einem unserer Konten ein, erfolgt auf grund der Vorschriften in § 25 KommHV Kameralistik i.V.m. § 52 KommHV-Kameralistik sofort eine kostenpflichtige Mahnung (mit Mahngebühren und ggf. Säumniszuschlägen). Sollte auch nach der in der Mahnung ge setzten Frist kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, ist die Kasse gesetzlich verpflichtet, unverzüglich die Voll streckung einzuleiten (öffentlich-recht liche Forderungen) bzw. ein gerichtliches Mahnverfahren mit Mahnbescheid zu be antragen (privatrechtliche Forderungen). Wichtig ist, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nur einmal gemahnt werden muss, bevor die Zwangsvollstreckung einzuleiten ist. Eine zweite oder dritte Mahnung, wie dies im privaten Bereich durchaus üblich ist, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Es empfiehlt sich also, die Mahnung ernst zu nehmen, und die Angelegenheit umgehend zu regeln. Unsere Empfehlung Zahlen Sie fristgerecht – allerspätestens nach der Mahnung – oder sprechen Sie uns rechtzeitig an, falls Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangs läufig einsetzenden Vollstreckungsmaß nahmen. Für Stundungen (ggf. mit Ratenzahlung) gelten jedoch strenge gesetzliche Rege lungen, deren Erfüllung im Einzelfall zu prüfen sind. Einzugsermächtigung Für wiederkehrende Forderungen (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hunde steuer, Verbrauchsgebühren, Elternbeiträge, Mieten und Pachten etc.) können Sie der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster ein SEPA-Lastschrift mandat erteilen, um kostenpflichtige Mahnungen zu vermeiden. Die Zahlungen werden dann pünktlich zum Fälligkeitstermin von ihrem Girokonto abgebucht. Das Formular finden Sie auf unseren Homepages unter Rathaus & Service/Formulare, oder wird Ihnen auf Anfrage auch gerne auf dem Postweg zugeschickt. Für Rückfragen steht Ihnen die Kämme rei unter Telefon 08441/8073-20 und die Kasse unter Telefon 08441/8073-17 der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster zu den Geschäftszeiten gerne zur Ver fügung.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis.
Finanzverwaltung der VG Ilmmünster”