1 ½ Jahre ist wohl nichts passiert! Wir erinnern uns! Kommunales Sturzflut Risikomanagement für Ilmmünster
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 03.02.2026
Mein für die Januarsitzung fristgerecht eingereichter Antrag die Bürgerinnen und Bürger nach mittlerweile 1 ½ Jahren über den Stand der Dinge zu informieren, wurde vom Bürgermeister in der Februarsitzung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ergebnis wurde von der Mehrheit des Gemeinderatgremiums beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger nur dahingehend zu informieren, dass derzeit Angebote von Planungsbüros eingeholt werden. Der Förderantrag beim Wasserwirtschaftsamt kann erst gestellt werden, wenn Angebote vorliegen.
Bei einer meiner letzten Anfragen wurde seitens des Bürgermeisters mitgeteilt, dass ein Antrag gestellt wurde und die Gemeinde nochauf Nachricht wartet. Hier stimmt etwas nicht. Im Ergebnis hat der Bürgermeister seit Juli 2024 wohl versäumt Angebote einzuholen.
Weitere Hintergrundinformatioen zum Verfahren rund um das Thema Sturzflut Risikomanagement wurden nicht gegeben und eine weitreichende Information an die Bürgerinnen und Bürger abgelehnt.
Die Gemeinde Jetzendorf ist hier einen Schritt weiter. Wichtige Hintergrundinformationen zum Verfahren rund um das Thema, können Sie über nachfolgenden Link aufrufen:
https://www.jetzendorf.de/sturzflutrisikomanagement/
Öffentliche Gemeindratssitzung am 02.07.2024
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 2. Juli 2024 hat der Gemeinderat einstimmig die Erstellung eines kommunalen Sturzflut-Risikomanagements für die Gemeinde Ilmmünster beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Förderantrag (mit Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn) zu stellen.
Mittlerweile sind seit der Beauftragung 1 ½ Jahre vergangen. Die Gemeinde Jetzendorf hat ihr fertiges Kommunales Sturzflut-Risikomanagement bereits im Oktober 2025 veröffentlicht. Die Gemeinde Reichertshausen hat das Ausschreibungsverfahren abgeschlossen und den Auftrag erteilt.
Wir erinnern uns an den Juli 2024!
Es wird begrüßt, dass seitens der Verwaltung das Thema auch für Ilmmünster in der Gemeinderatssitzung am 02.07.2024 aufgegriffen wird.
Themen wie Flächenentsiegelung, Ableitung von Regenwasser in Zisternen, Versickerung auf dem eigenen Grundstück und nicht direkt in die Mischwasserkanalisation können wichtige Bausteine sein, zum Beispiel das bestehende Kanalnetz zu entlasten.
Insbesondere mit Blick auf die Raiffeisenstaße, aber auch auf die Anlieger in Hanglagen und am Ortsrand sind bei Starkregen über wild abfließendes Wasser von angrenzenden Äckern und Wiesen betroffen.
Allgemein ist es wichtig die Bürgerinnen und Bürger umfassend und transparent in den Prozess miteinzubeziehen. Beispielhaft sei hier die Interessensgemeinschaft Hochwasserschutz Ilmmünster erwähnt.
Erste Anmerkungen vom Juli 2024:
Gemeinderatssitzung vom 04.06.2024 TOP 7 Bebauungsplan Nr. 3 "Haselberg"
Hinweise des Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt v. 21 .08.2023 zum Thema Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser.
Im Geltungsbereich befinden sich keine Oberflächengewässer. Bedingt durch die oben beschriebene Hanglage könnte bei Starkregen und/oder Schneeschmelze ein Eindringen von Oberflächenwasser aus dem umliegenden Einzugsgebiet möglich sein. Dies sollte bei der Erschließungsplanung berücksichtigt werden. Der Oberflächenwasserabfluss darf zudem nicht zuungunsten umliegender Grundstück verlagert oder beschleunigt abgeführt werden. (siehe S 37 WHG)
Ich wollte aufgenommen haben, dass auch diese Anregung des Wasserwirtschaftsamts in den Bebauungsplan übernommen wird.
Dies wollte die Mehrheit der anwesenden Gemeideratsmitgleider in der Sizung am 04.06.2024 nicht.
Beschluss: Dem Änderungsantrag zum folgenden Beschluss wird zugestimmt.
Mehrheitlich beschlossen Ja 1 (Antrag Ziegler) Nein 12
Antrag Nr. 20-26 / 065 – Entwässerung (Abwasser und Niederschlagswasser) der Neubaugebiete „Rieder Feld „und „Riedermühle“ vom 28.03.2023
Die Verwaltung wird beauftragt, bei einer geeigneten externen unabhängigen sachverständigen Stelle, unter Einhaltung der Vergaberichtlinien, Berechnungen in Auftrag zu geben, wie sich die Entwässerung der beiden Baugebiete bei Starkregenereignissen auf das Gemeindegebiet auswirkt, und ob das bestehende Kanal- bzw. Mischwasserkanalsystem noch ausreichend dimensioniert ist, in Bezug auf die Abwasserentsorgung der beiden Baugebiete. Die Berechnungen sollen 20jährige und 100jährige Starkregen- und Hochwasserereignisse gleichermaßen berücksichtigen
Beschluss: Der Antrag (siehe Rubrik Anträge) wurde von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern mehrheitlich abgelehnt.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Arbeitshilfe Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verwiesen. Auf die Arbeitshilfen wurde der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung vor geraumer Zeit hingewiesen.
Es bleibt zu hoffen, dass künftig dieses Thema im Gemeinderat und der Verwaltung sensiblier behandelt wird und im Sinne der Bügerinnen und Bürger wirksame Schutzmaßnahmen beschlossen und auch zeitnah realisiert werden.
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats