Einwendungen zweite Bürgerbeteiligung Regionalplan Windenergie München-Land
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Regionaler Planungsverband München
Geschäftsstelle
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80335 München
E-Mail: rpv-m@pv-muenchen.de
Einwendungen zur Fortschreibung des Regionalplans München (RP 14); 26. Änderung; Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie;
Einleitung des zweiten Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regionalplans München (RP 14)
Themen:
Zerstörung des Naherholungsgebiets Herrnraster Forst / Zerstörung des Öko-systems Wald / Risiken Natur und Artenvielfalt / Risiken Eiswurf / Denkmalschutz Herrnraster Kirche / auf den Flächen WE 14d (RP14) und / WK 55 (RP10)
sowie
Rotor-außerhalb-Planung und mögliches Abwägungsdefizit beim regionalen Flächenziel
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 26.02.2025, eingereicht im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regionalplans München (RP 14), erhebe ich hiermit erneut Einwendungen gegen die geplante Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 „Windenergie“ im Zuge des nun eingeleiteten zweiten Beteiligungsverfahrens.
Gegenstand meiner Einwendungen sind insbesondere die vorgesehenen Vorrang- bzw. Vorbehaltsflächen WE 14d (RP 14) sowie WK 55 (RP 10) im Bereich des Herrnraster Forsts.
I. Fortgeltende Einwendungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren
Bereits im ersten Beteiligungsverfahren habe ich zu den genannten Flächen Einwendungen aus folgenden Gründen erhoben:
erhebliche Beeinträchtigung bis hin zur faktischen Zerstörung des Naherholungsgebiets Herrnraster Forst,
nachhaltige Schädigung des Ökosystems Wald sowie erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft,
Risiken für Natur- und Artenvielfalt,
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Eiswurf,
erhebliche Beeinträchtigung des Denkmalschutzes der Herrnraster Kirche einschließlich ihres landschaftlichen Wirkraums.
Bis zum heutigen Zeitpunkt ist mir hierzu keine schriftliche, nachvollziehbare Stellungnahme zugegangen. Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche Zweifel, ob meine Belange im ersten Beteiligungsverfahren ordnungsgemäß in die gesetzlich gebotene Abwägung eingestellt und mit dem ihnen zukommenden Gewicht berücksichtigt wurden.
Das vollständige Ausbleiben einer inhaltlichen Rückmeldung begründet die Besorgnis eines beachtlichen Abwägungsfehlers.
Unabhängig davon bringe ich rein vorsorglich sämtliche im ersten Beteiligungsverfahren vorgetragenen Einwendungen inhaltlich unverändert und vollumfänglich erneut vor. Hierzu verweise ich ausdrücklich auf mein Schreiben vom 26.02.2025 (Anlage).
II. Neue Einwendungen
1. Einwendungen gegen die Anwendung der sogenannten Rotor-außerhalb-Regelung
Dem regionalplanerischen Steuerungskonzept liegt eine sogenannte Rotor-außerhalb-Planung gemäß § 4 Nr. 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) zugrunde. Danach können Rotorblätter von Windenergieanlagen Flächen außerhalb des festgelegten Vorranggebiets überstreichen, während lediglich der Turmfuß vollständig innerhalb des Vorranggebiets liegt. Gleichwohl werden diese Flächen gemäß § 4 Abs. 3 WindBG vollumfänglich auf den Flächenbeitragswert der Region München angerechnet.
Im Hinblick auf die Lage der Fläche WE 14d (RP 14) auf der Paunzhausener Flur sowie der Fläche WK 55 (RP 10) ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen dieser Regelung Flächen außerhalb der Region München, insbesondere im Landkreis Pfaffenhofen, durch Rotorüberstrich betroffen wären.
Diese Flächen gehören weder zur Region München (RP 14) noch dürfen sie bei der Erfüllung des regionalen Flächenbeitragswertes angerechnet werden. Eine mittelbare oder unmittelbare Inanspruchnahme regionsfremder Flächen widerspricht dem Sinn und Zweck des WindBG sowie dem regionalplanerischen Abgrenzungsprinzip und ist daher unzulässig.
Ich fordere daher ausdrücklich,
eine Inanspruchnahme von Flächen außerhalb der Region München durch Rotorüberstrich auszuschließen und
diesen Ausschluss verbindlich, eindeutig und überprüfbar im Regionalplan festzulegen.
2. Mögliches Abwägungsdefizit beim regionalen Flächenziel
Der 26. Änderung des Regionalplans liegt das pauschal auf alle 18 bayerischen Planungsregionen übertragene Zwischenziel von 1,1 % bis 2027 zugrunde. Gegen dieses Vorgehen ist derzeit ein Verfahren beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängig, in dem insbesondere die fehlende sachliche Differenzierung zwischen den Regionen überprüft wird.
Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens ist nicht erkennbar, dass im vorliegenden Planungsverfahren eine eigenständige, regionalspezifische Prüfung der Flächenverfügbarkeit vorgenommen wurde, insbesondere unter Berücksichtigung militärischer Belange und daraus resultierender Nutzungseinschränkungen.
Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche Anhaltspunkte für ein Abwägungsdefizit, da weder Umfang noch Gewichtung dieser Belange transparent dargelegt wurden. Eine entsprechende Ergänzung der Abwägungsgrundlagen wird ausdrücklich angeregt.
III. Bürgerentscheid und kommunalpolitische Willensbildung
Im Jahr 2016 wurde im Rahmen eines Bürgerentscheids die Situierung von Windkraftanlagen im Herrnraster Forst durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ilmmünster abgelehnt. Ein entsprechendes Gemeinderatsvotum liegt vor und entfaltet weiterhin politische Bindungswirkung.
Da seither weder durch den Gemeinderat noch durch den Bürgermeister eine erneute Befragung initiiert wurde, ist dieses Votum weiterhin maßgeblich. Als Bürger und als Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Ilmmünster sehe ich mich an diesen Willen der Bürgerschaft gebunden und spreche mich ausdrücklich gegen die im Regionalplan vorgesehene Windkraftkonfiguration im Herrnraster Forst aus.
IV. Bedeutung des Herrnraster Forsts als Erholungswald
Der Herrnraster Forst ist ein hochfrequentiertes Naherholungsgebiet mit überregionaler Bedeutung. Das Gebiet ist mit Wanderparkplätzen, ausgewiesenen Wanderwegen, Ruhebänken und entsprechender Infrastruktur erschlossen; jährlich finden dort auch internationale Wandertage statt.
Die Erholungsfunktion des Waldes und seine Bedeutung als Freizeit- und Erholungsraum lassen erhebliche negative Auswirkungen der geplanten Windkraftanlagen auf die Erholungsqualität erwarten. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, wonach Wald mit außergewöhnlicher Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung durch Rechtsverordnung zum Erholungswald erklärt werden kann.
Die Errichtung von Windkraftanlagen würde dieses Gebiet dauerhaft und unwiederbringlich zerstören.
V. Schlussbemerkung und Forderung
Zusammenfassend spreche ich mich im Sinne des Bürgerentscheids der Ilmmünsterer Bürgerinnen und Bürger gegen eine Situierung von Windkraftanlagen im Herrnraster Forst aus. Die geplanten Anlagen würden das Naherholungsgebiet aufgrund notwendiger Abstands- und Sicherheitsflächen in seiner Gesamtheit massiv beeinträchtigen und faktisch zerstören.
Ich fordere daher, das betreffende Vorranggebiet ersatzlos aus dem Regionalplan zu streichen.
Ich bitte erneut um eine schriftliche, nachvollziehbare Stellungnahme zu meinen Einwendungen sowie um eine transparente Darstellung, wie und mit welchem Gewicht diese im weiteren Planungsverfahren berücksichtigt werden.
Anlage: Schreiben vom 26-02-2025 Einwendungen-Herrnraster-Forst-WE 14d RP 14
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Norbert Ziegler
Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Ilmmünster
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